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Wer kann in die private Krankenversicherung?

Folgende Personenkreise haben Zugang zur PKV:

Voraussetzung für die PKV ist, dass keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht bzw. eine Befreiung möglich ist. Nur dann besteht Zugang zur privaten Krankenversicherung.

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1. Selbständige/Freiberufler

Einkommensunabhängig können Selbstständige und Freiberufler in die private Krankenversicherung wechseln.

Sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Selbstständige und Freiberufler den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil des Versicherungsbetrages bezahlen. Wenn die besseren Leistungen nicht das entscheidende Argument sind wechseln Selbständige/Freiberufler häufig in die private Krankenversicherung wenn die Beiträge günstiger sind. Hintergrund ist, dass die Beiträge einer privaten Krankenversicherung gleich bleiben, egal wie hoch das Einkommen ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen steigen die Beiträge bis zu einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro auf bis zu 525 Euro (Beitragssatz ohne Krankengeld, seit 01.07.2009 = 14,3 %) an.

2. Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen

Ebenso sind Beamte und andere Beihilfeberechtigte, wie z.B. Richter oder Abgeordnete, wahlweise privat versichert. Die Entscheidung für die private Krankenversicherung fällt leicht und ist die Regel. Beihilfeberechtigte brauchen in der privaten Krankenversicherung nur eine Teilkrankenversicherung oder Beihilfekrankenversicherung, da der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe zwischen 50% und 80% der Kosten trägt.
Die Beihilfe die ein Dienstherr zahlt ist jedoch nicht mit dem Anteil eines Arbeitgebers gleichzusetzen. Denn die Beihilferegelung gilt nur für die private Krankenversicherung! In der gesetzlichen muss der Beihilfeberechtigte die Kosten der Krankenversicherung alleine tragen.

3. Studenten

Auch Studenten haben Zugang zur privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich haben alle Studenten die Möglichkeit sich in den ersten 3 Monaten nach der Einschreibung von der Versicherungspflicht befreien zu lassen um eine private Krankenversicherung abzuschließen. Studenten die in den Genuss einer kostenlosen Familienmitversicherung (aus der gesetzlichen Krankenversicherung) zu kommen sollten diese nutzen. Wenn die Familienversicherung ausläuft gibt es auch hier in den ersten 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht Befreiungsmöglichkeit. Nach Ablauf der 3-Monats-Frist ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht und somit ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht mehr möglich so lange das Studium läuft.

4. Arbeitnehmer mit einem Jahresbrutto > 49.950 Euro

Arbeitnehmer sind grundsätzlich pflichtversichert und ohne Zugang zur privaten Krankenversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Beiträge (7,0 %), den anderen Teil (7,9 %) zahlt der Arbeitnehmer. Bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 45.000 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) steigt der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil auf bis zu 290 Euro im Monat an. Arbeitnehmer können nur dann in die private KV wechseln, wenn das jährliches Bruttoeinkommen dauerhaft über 49.950 Euro (Versicherungspflichtgrenze) liegt, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.162,520 Euro entspricht.

Nutzen Sie den PKV Tarifrechner und vergleichen Tarife und Beiträge um einen ersten Überblick zu bekommen. Lassen Sie sich von einen unabhängigen Versicherungsexperten Ihrer Wahl beraten der für Sie kostenlos und unverbindlich Leistungen und Preise vergleicht und Ihnen ein individuell auf Sie abgestimmtes PKV Angebot erstellt wenn Sie dies wünschen.