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Versicherungspflichtgrenze 2011
Die Versicherungspflichtgrenze wird für 2011 auf 49.500 Euro festgesetzt, dies entspricht monatlich 4.125 Euro. Erstmals wurde die Versicherungspflichtgrenze gesenkt wodurch mehr Personen über der Entgeltgrenze liegen.
Außerdem wurde die 3-Jahres-Regelung wieder abgeschafft, zukünftig kann wieder in die PKV gewechselt werden sobald die Grenze einmal überschritten wurde. Berufseinsteiger mit hohem Einkommen dürfen sich direkt entscheiden welche Krankenversicherung sie wollen und dürfen direkt auch in die private KV.
Versicherungspflichtgrenze 2011: 49.500 Euro
Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 450 Euro weniger, was etwas weniger als 1 % entspricht. Da die Versicherungspflichtgrenze der entscheidende Wert für wechselwillige Angestellte ist, sinken somit die Hürden um wechseln zu können.
Auf den Monat umgerechnet entspricht dies bei 12 Monatsgehältern einem Betrag von 4.125 Euro, bei 13 Monatsgehältern 3.807,69 Euro und bei 14 Monatsgehältern 3.535,71 Euro.
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Die Versicherungspflichtgrenze wird häufig mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt. Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Brutto-Entgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen und pflichtversichert sind.
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