Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, dem 27.11.2009 den vorgeschlagenen Rechengrößen zugestimmt und für das Jahr 2010 die Versicherungspflichtgrenze auf 49.950 Euro festgesetzt.
Versicherungspflichtgrenze 2010: 49.950 Euro
Für das Jahr 2010 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 49.950 Euro im Jahr und gilt für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Bei 12 Monatsgehältern entspricht dies monatlich 4.162,50 Euro, bei 13 Monatsgehältern 3.842,30 Euro und bei 14 Monatsgehältern 3.535,71 Euro.
Der Anstieg der Grenze um von der Versicherungspflicht befreit werden zu können beträgt ggü. dem Jahr 2009 1.350 Euro oder 2,77 %. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2008 in Höhe von 2,25 Prozent zugrunde gelegt.
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Die Versicherungspflichtgrenze wird häufig mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt. Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Brutto-Entgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen und pflichtversichert sind.
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