• Versicherungspflichtgrenze 2009 | Jahresentgeltgrenze 2009 | Jahresarbeitsentgeltgrenze 2009

Versicherungspflichtgrenze 2009: 48.600 Euro

Die Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2009 beträgt brutto 4.050 Euro im Monat bzw. 48.600 Euro im Jahr.

Die Versicherungspflichtgrenze wird oft mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt. Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Brutto-Entgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen und pflichtversichert sind.

Liegt bei Angestellten das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze kann in die private Krankenversicherung gewechselt werden.


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