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Versicherungspflichtgrenze 2008
Im Jahr 2008 liegt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bei 48.150 Euro Brutto/Jahr, das entspricht 4.012,50 Euro/Monat. Diese Grenze gilt in den alten und den neuen Bundesländern.
Wer mehr verdient ist nicht mehr pflichtversichert sondern kann zwischen einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung entscheiden.
Die Versicherungspflichtgrenze wird oft mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt. Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Entgelts (brutto) Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen und pflichtversichert sind.
Liegt das Jahresbrutto über der Versicherungspflichtgrenze kann in die private Krankenversicherung gewechselt werden.
Versicherungspflichtgrenze 2009 - Beitragsbemessungsgrenze 2009
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