Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel zurück im Alter steigende Beiträge vermeiden.
Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte auf Dauer unter die Versicherungspflichtgrenze sinken: Als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang unter dieser Grenze gelegen hat. Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben, seit 2009 steht Ihnen aber zumindest die Möglichkeiten des Basistarif offen, den Standardtarif für Rentner gibt es ja schon länger.
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen. Eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind. Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit.
Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen auch die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat.
Mit welchen Kosten Sie mit einer PKV rechnen müssen zeigt Ihnen der PKV Rechner
Der neue Basistarif, eine mögliche Alternative?
Der 2009 neu geschaffene Basistarif ist eine mögliche Alternative für alle die lieber heute als morgen zurück in die Gesetzliche wechseln würden, insbesondere wegen zu hoher Beiträge.
Gesetzlich vorgeschrieben bietet dieser Tarif die Leistungen der GKV und kostet auch garantiert nicht mehr als das was die Höchstsätze der gesetzlichen Krankenkassen auch zulassen würden. Wer eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung in Erwägung zieht sollte dies überprüfen.
Lassen Sie sich am besten von einem unabhängigigen Versicherungsexperten beraten welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen.
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