PKV-2007.de | Gesundheitsreform 2011

Änderungen im Rahmen der Gesundheitsreform 2011

Wegfall der 3 Jahre Wartezeit

Die bisherige Regelung, dass Beschäftigte 3 Jahre lang mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen müssen um von der Versicherungspflicht befreit werden zu können entfällt zukünftig.
Für Angestellte / Beschäftigte ist ein Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung zukünftig wieder bereits nach einmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze möglich.

Die Versicherungspflichtgrenze 2011 beträgt 49.500 Euro und wurde erstmalig gesenkt.
Für das Jahr 2010 gilt die Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro.

Von dieser Verbesserung sind betroffen:

1. Angestellte die im Jahr 2010 mehr als 49.950 Euro verdient haben dürfen sofort in die PKV wechseln.

2. Berufseinsteiger im Jahr 2011 deren mtl. Einkommen über 4.125 Euro/Monat liegt dürfen sofort in die PKV.

Überblick über die Änderungen zur PKV

Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2011

Die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird 2011 zum ersten Mal in der Geschichte im Vergleich zum Vorjahr sinken. Das liegt daran, dass die Nettolöhne für Beschäftige ebenfalls zum ersten Mal in der Geschichte im Jahr 2011 sinken. So liegt die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) der Privaten Krankenversicherung PKV im Jahr 2011 bei 49.500 Euro - im Vergleich zum Jahr 2010, wo sie bei 49.950 Euro lag.

PKV-Wechsel wird für Angestellte 2011 erleichtert

Die 2007 eingeführte Wechselfrist von 3 Jahren, wonach Angestellte nur dann in die Private Krankenversicherung PKV wechseln konnten, wenn ihr regelmäßiges Jahresentgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschritten hatte, wird 2011 auf ein Jahr gesenkt. Damit können auch Berufsanfänger, deren Gehalt die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt, direkt in die Private Krankenversicherung PKV wechseln. Dies gilt auch für Selbständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln und deren Gehalt höher ist als die aktuelle Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).

Verhandlungsfähigkeit mit Pharmaindustrie

Die Privaten Krankenversicherer fordern von den Gesetzgebern grundlegende Änderungen, was ihre Verhandlungsfähigkeit gegenüber den Leistungserbringern und den Pharmaherstellern anbetrifft. Bisher dürfen nur gesetzliche Krankenkassen über Qualität und Menge mit den Leistungserbringern (z.B. Ärzten) und Pharmaherstellern verhandeln.

Außerdem streben die Privaten Krankenversicherer an, dass die Gebührenordnung für Ärzte modifiziert wird. Hier möchte die Branche der Privaten Krankenversicherungen mögliche Vereinbarungen treffen, wie z.B. eine Beschränkung der Gebühren für bestimmte medizinische Leistungen um den Trend der steigenden Beiträge zu durchbrechen und eine Beitragsstabilität zu erreichen.

Diese Beitragsstabilität soll darüber hinaus durch ein aktives Kostenmanagement sowie eine genaue Überprüfung der Rechnungen erreicht werden.