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Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenze 2011: 44.500 Euro
Gegenüber dem Vorjahr sinkt die Beitragsbemessungsgrenze um 500 Euro, also um etwa mehr als 1 %. Der Wert wird jedes Jahr an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenze bezieht sich auf das Jahresbruttoeinkommen, auf den Monat umgerechnet entspricht dies einem Einkommen von 3.750,00 Euro.
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Die Beitragsbemessungsgrenze wird häufig mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung, d.h. bis zu max. diesem Einkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Beträge darüber hinaus werden nicht weiter angerechnet.
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze die entscheidende Kennzahl, denn nur Angestellte deren Einkommen höher ist haben die Möglichkeit zu wechseln.
Informationen zum Basistarif Krankenversicherung.
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