• Beitragsbemessungsgrenze 2010 | BBMG 2010 Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Nach Zustimmung des Bundesrates am 27.11.2009 wird für 2010 die Beitragsbemessungsgrenze auf 45.000 Euro festgesetzt.

Beitragsbemessungsgrenze 2010: 45.000 Euro

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 44.100 Euro im Jahr 2009 um 900 Euro auf 45.000 Euro im Jahr 2010, also um knapp 2 %. Die Beitragsbemessungsgrenze bezieht sich auf das Jahresbruttoeinkommen, umgerechnet auf den Monat beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 2010 monatlich 3.750 Euro.

Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2008 in Höhe von 2,25 Prozent zu Grunde gelegt.

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Die Beitragsbemessungsgrenze wird gerne mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung, d.h. bis zu max. diesem Einkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Beträge darüber hinaus werden nicht weiter angerechnet.

Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze die entscheidende Kennzahl, denn nur Angestellte deren Einkommen höher ist haben die Möglichkeit zu wechseln.

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