Beitragsbemessungsgrenze 2009: 44.100 Euro
Die Beitragsbemessungsgrenze für 2009 beträgt 3.675 Euro im Monat oder 44.100 Euro Brutto-Jahreseinkommen.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird oft mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird "der Beitrag bemessen", d.h. bis zu max. diesem Einkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung hingegen ist die Versicherungspflichtgrenze entscheidend!
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