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Angebot für die private Krankenversicherung anfordern
Beitragsbemessungsgrenze 2008:
Im Jahr 2008 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 43.200 Euro Brutto/Jahr, das entspricht 3.600 Euro/Monat.
Diese Grenze gilt sowohl in den alten also auch in den neuen Bundesländern. Das darüber liegende Einkommen wird nicht in die Beitragsberechnung einbezogen.
Beitragsbemessungsgrenze 2009
Die Beitragsbemessungsgrenze wird oft mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird "der Beitrag bemessen", d.h. bis zu max. diesem Einkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung hingegen ist die Versicherungspflichtgrenze entscheidend!
Versicherungspflichtgrenze 2009
Dieser Vergleich ist für Selbständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen sowie für Arbeitnehmer mit mind. 48.150 EUR Brutto-Jahreseinkommen. Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich.
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