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  • Beitragsbemessungsgrenze 2008 - Private Krankenversicherung aktuell

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Beitragsbemessungsgrenze 2008:

Im Jahr 2008 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 43.200 Euro Brutto/Jahr, das entspricht 3.600 Euro/Monat.
Diese Grenze gilt sowohl in den alten also auch in den neuen Bundesländern. Das darüber liegende Einkommen wird nicht in die Beitragsberechnung einbezogen.

Beitragsbemessungsgrenze 2009

Die Beitragsbemessungsgrenze wird oft mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird "der Beitrag bemessen", d.h. bis zu max. diesem Einkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.

Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung hingegen ist die Versicherungspflichtgrenze entscheidend!

Versicherungspflichtgrenze 2009


Dieser Vergleich ist für Selbständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen sowie für Arbeitnehmer mit mind. 48.150 EUR Brutto-Jahreseinkommen. Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich.

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