|
Hier klicken um ein individuelles PKV Angebot anfordern
Beitragsbemessungsgrenze 2007:
Im Jahr 2007 betrug die Beitragsbemessungsgrenze 42.750 Euro Brutto/Jahr, das entspricht 3.562,50 Euro pro Monat. Das darüber liegende Einkommen wurde nicht in die Beitragsberechnung einbezogen.
Hier finden Sie die Beitragsbemessungsgrenze 2008
Die Beitragsbemessungsgrenze wird oft mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird "der Beitrag bemessen", d.h. bis max. zu diesem Einkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung hingegen ist die Versicherungspflichtgrenze entscheidend!
Dieser Vergleich ist für Selbständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen sowie für Arbeitnehmer mit mind. 48.150 EUR Brutto-Jahreseinkommen. Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich.
|