Der Basistarif wurde in der privaten Krankenversicherung einheitlich zum 01.01.2009 eingeführt.
Jede private Krankenkasse bietet einen Basistarif an.
Der Basistarif ist in seinem Leistungsumfang mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.
Vorteile beim Basistarif
- 1. Die Krankenversicherung darf den Basistarif nicht verweigern (Kontrahierungszwang).
- 2. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind im Basistarif nicht zulässig.
- 3. Der Gesundheitszustand bleibt unberücksichtigt.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne, selbstverständlich kostenlos und unverbindlich! Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein. Sie können sich auf uns verlassen.
Wer nach Einführung des Basistarif eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat kann jederzeit in den Basistarif jeder anderen Krankenversicherung wechseln. Nach einem Wechsel in den Basistarif ist man 18 Monate an den Tarif gebunden, danach kann ein Tarif mit besseren Leistungen gewählt werden.
Wer bereits vor 2009 eine private Krankenversicherung hatte, konnte sich im ersten Halbjahr 2009 für einen Wechsel in den Basistarif entscheiden. Dies war entweder bei der bisherigen oder bei einer anderen privaten Krankenversicherung möglich. Nach dieser Frist sind die Wechselmöglichkeiten eingeschränkt und hängen von den Umständen des Einzelfalls ab.
Interessenten sollten sich am besten beraten lassen. Wir stehen Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich zur Verfügung, nutzen Sie für eine Kontaktaufnahme einfach das Formular.
Die Beiträge im Basistarif richten sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers. Einer der wichtigsten Unterscheidungen vom Basistarif zu anderen Tarifen in der PKV: Der Gesundheitszustand spielt bei der Beitragskalkulation im Basistarif keine Rolle.
Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Seit 01.07.2009 liegt der Höchstbeitrag bei etwas weniger als 550 Euro. Ehepartner und Kinder ohne Einkommen sind im Basistarif allerdings nicht wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert.
Zukünftig können Versicherte unter erleichterten Bedingungen den Versicherungsanbieter wechseln. Die Alterungsrückstellungen werden bei einem PKV-Wechsel auf Grundlage der Kalkulation der Beiträge im Basistarif einfach zum neuen Anbieter mitgenommen. Bisher verblieb das Geld aus der Altersrückstellung im Tarif der alten Krankenversicherung. Wenn bereits angesammelte Alterungsrückstellungen zum neuen Anbieter mitgenommen werden reduziert sich ggf. der zu zahlende Versicherungsbeitrag. Verbleibt ein Rest bei der Rückstellung der nicht mitgenommen werden kann, ist es möglich beim bisherigen Versicherer dies bei einer Zusatzversicherung zu berücksichtigen.
Der Basistarif bietet für alle freiwillig gesetzlich versicherten Personen die Möglichkeit innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif wechseln. Allerdings ist für freiwillig versicherte Personen ein Wechsel in den Basistarif nicht immer empfehlenswert.
Zu beachten ist, dass die Versicherungsleistungen nur auf Grund eines Wechsels in den Basistarif einer private Krankenversicherung nicht zwangsläufig besser oder umfangreicher werden weil es eine private Krankenversicherung ist.
Empfehlung: Prüfen Sie unbedingt auch die Kosten für einen Tarif in der privaten Krankenvollversicherung und nicht nur den Basistarif. Wer bei der Vollversicherung nicht abgelehnt wird oder zu alt ist, für den ist es häufig nicht nur besser sondern auch günstiger eine private Krankenvollversicherung abzuschließen als im Basistarif versichert zu sein.
Für Rentner kann ein Wechsel in den Basistarif empfehlenswert sein. Sehr hohe Beiträge in der Krankenvollversicherung lassen sich durch einen Wechsel in den Basistarif möglicherweise vermeiden. Allerdings will auch hier der Schritt gut überlegt sein, denn ggf. ist mit Leistungeinbußen zu rechnen.
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten. Gerne helfen wir Ihnen dabei die für Sie beste Lösung zu finden, kostenlos und unverbindlich.
Überleitung des modifzierten Standardtarif
Der bisherige modifizierte Standardtarif in der privaten Krankenversicherung wurde durch den Basistarif ersetzt.
Jahresarbeitsentgeltgrenzen
Die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze werden in jedem Jahr angepasst:
Beitragsbemessungsgrenze 2009
Versicherungspflichtgrenze 2009
Beitragsbemessungsgrenze 2010
Versicherungspflichtgrenze 2010
Expertensuche
Möchten Sie sich Ihren Berater selbst aussuchen? Ein Bild mit den Bewertungen und Kommentaren von anderen Personen helfen Ihnen dabei den richtigen Versicherungsexperten zu finden.