Basistarif ohne Risikoprüfung
Seit dem 1. Januar 2009 muss jede private Krankenkasse einen Basistarif anbieten. In diesem Tarif besteht eine Aufnahmepflicht (Kontrahierungszwang), Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse gibt es im Basistarif nicht.
Für die private Krankenversicherung ist die Einführung des Basistarif die wesentlichste im Rahmen der Gesundheitsreform beschlossene Änderung.
Mehr zum Thema Basistarif private Krankenversicherung.
Weitere beschlossene Änderungen im Rahmen der Gesundheitsreform.
Gedanken zur Zukunft der privaten Krankenversicherung: Basisversicherung
Die Private ist oft günstiger
Neben den Leistungen die eine Krankenversicherung bietet ist natürlich vor allem die Beitragshöhe entscheidend. Hierzu muss man wissen, dass die private Krankenversicherung einer grundsätzlich anderen Beitragsberechnung unterliegt als die Gesetzliche. Im Ergebnis kann sich der Beitrag ganz erheblich unterscheiden und sich positiv oder negativ auswirken.
Ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich in den meisten Fällen für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind. Ebenso für Personen die sich dazu entscheiden Unternehmer zu werden, also Freiberufler und Selbständige, denn sie müssten den Arbeitgeberanteil selbst tragen. Beamte und andere Beihilfeberechtigte haben ebenfalls häufig eine private Krankenversicherung, zahlen aber nur für den nicht durch die Beihilfe gedeckten Teil der Kosten.
Teurer ist die private Krankenversicherung wenn ein Alleinverdiener die gesamte Familie mitversichern muss, da in der Privaten jede Person sich selbst versichern muss. Wer nicht gesund ist oder zu alt wird meistens erst gar nicht von der privaten Krankenversicherung angenommen. Wer zu wenig verdient kann ebenfalls nicht in die PKV wechseln da eine Befreiung von der Versicherungspflicht nicht in Frage kommt.
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Kompromiss in der Gesundheitsreform
Es wurde über weitergehende Änderungen an der Gesundheitsreform zwischen den Parteien verhandelt. Als Ergebnis stand ein Kompromiss insbesondere bei der Regelung für die private Krankenversicherung.
Größter Streitpunkt der bevorstehenden Reform war die Veränderung bei den privaten Krankenkassen (PKV). Um dies zu entschärfen wurden Vereinbarungen getroffen welche die Regeln für den so genannten Basistarif deutlich verändern. Der Basistarif soll ohne gesundheitliche Risikoprüfung die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung bieten. Ebenso darf die Prämie dabei den Höchstbeitrag in den gesetzlichen Kassen nicht übersteigen.
Übertragung von Alterungsrückstellungen möglich
Die gebildeten Altersrückstellungen sind grundrechtlich geschütztes Eigentum der Versicherten. Sie dienen der Glättung des Beitragsverlaufs im Leben des einzelnen Versicherten. So wird die Übertragbarkeit bereits gebildeter Alterungsrückstellungen erleichtert.
Vollständige Übertragbarkeit innerhalb eines Unternehmens
Für PKV-Versicherte, die innerhalb ihres Versicherungsunternehmens in den Basistarif wechseln, werden die Alterungsrückstellungen vollständig übertragen.
Übertragbarkeit der Alterungsrückstellung im Basistarif bei Krankenkassenwechsel
Personen die nach dem 01.01.2009 als Neuversicherte in die PKV gekommen sind haben generell die Möglichkeit bei einem Krankenkassenwechsel ihre Alterungsrückstellung mitzunehmen. Dies ist jedoch nur möglich wenn in den Basistarif einer anderen privaten Krankenversicherung gewechselt wird.
Für PKV-Bestandskunden die innerhalb der Wechselfrist (1. Halbjahr 2009) in den Basistarif eines anderen Versicherungsunternehmens gewechselt sind gilt dies ebenso. Die angesammelten Altererungsrückstellungen im Umfang des Basistarif werden zur neuen Krankenversicherung übertragen.
Private Krankenversicherung Wechsel - Neukunden können leichter wechseln
Für Neukunden ist so ein Wechsel in die private Krankenversicherung einfacher. Sie können künftig zwischen einem "normalen" PKV-Tarif mit Risikoprüfung und dem PKV Basistarif wählen. Der Wechsel zwischen den Tarifen innerhalb der eigenen PKV oder zu einem anderen PKV-Anbieter ist ebenfalls möglich.
Wie bisher geplant können Neukunden bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung die gebildeten Altersrückstellungen mitnehmen. Diese Rücklagen verhindern, dass im Alter die Prämien zu stark ansteigen. Bei einer Mitnahme der Altersrückstellungen werden diese allerdings immer auf dem Niveau des Basistarifs berechnet.
Die wichtigsten Änderungen für die PKV auf einen Blick:
- Neuer Basistarif: Der Basistarif der sich von den Leistungen her an denen der GKV orientiert wird verbindlich eingeführt. Die Beiträge dürfen sich der Höhe nach nur nach Alter und Geschlecht unterscheiden. Risikozuschläge sind ausgeschlossen.
- Wechsel innerhalb der PKV: Privatversicherte können innerhalb der PKV erleichtert zu anderen Anbietern einer privaten Krankenversicherung wechseln. Die aus den Beiträgen vorgenommene Altersrückstellung bis zur Höhe des neuen Basistarifs wechselt mit.
- Rückkehr, auch in die PKV: Wer aus welchen Gründen auch immer den Versicherungsschutz verloren hat, erhält ein Rückkehrrecht in die letzte Krankenversicherung, unabhängig davon ob dies die gesetzliche oder private Krankenversicherung ist.
Jahresarbeitsentgeltgrenzen
Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze werden jährlich angepasst.
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