Zusatzversicherung von der PKV
Es ist eine deutlichere Trennung von Angeboten der privaten Krankenversicherung für eine Zusatzversicherung und den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Mit einer Zusatzversicherung haben gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit höherwertige Leistungen die über das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen, zusätzlich abzusichern. Da höherwertiger Krankenversicherungsschutz in den Bereich der privaten Krankenvorsorge fällt soll dieser Bereich zukünftig auch wieder nur von der PKV angeboten werden.
15,5% Krankenkassenbeitrag in der Gesetzlichen KV
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Beitragssatz seit dem 01.01.2011 wieder 15,5% (Arbeitnehmer zahlen 8,2%, Arbeitgeber 7,3%) nachdem er für 18 Monate auf 14,9 % gesenkt wurde. Der bundesweit einheitliche Satz wird auf diesem Wert festgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass Unternehmen von zukünftigen Beitragssteigerungen nicht mehr betroffen sind.
Gleichzeitig wird die bisherige Begrenzung beim Zusatzbeitrag aufgehoben und die Krankenkassen sind angehalten über den Zusatzbeitrag notwendige Beiträge zu erheben. Sollte der Zusatzbeitrag 2% übersteigen ist ein Sozialausgleich vorgesehen.
Weiteres zur Gesundheitsreform 2011.
Basistarif ohne Risikoprüfung
Jede private Krankenkasse muss einen Basistarif anbieten. In diesem Tarif besteht eine Aufnahmepflicht (Kontrahierungszwang), Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse gibt es im Basistarif nicht. Mehr zum Thema Basistarif.
Gedanken zur Zukunft der privaten Krankenversicherung: Basisversicherung
Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen
Die gebildeten Altersrückstellungen sind grundrechtlich geschütztes Eigentum der Versicherten. Sie dienen der Glättung des Beitragsverlauf des einzelnen Versicherten. So wird der Beitragssteigerung im Alter entgegengewirkt.
Vollständige Übertragbarkeit innerhalb eines Unternehmens
Für PKV-Versicherte, die innerhalb ihres Versicherungsunternehmens in den Basistarif wechseln, werden die Alterungsrückstellungen vollständig übertragen. Ebenso wenn in einen anderen Tarif gewechselt wird.
Übertragbarkeit der Alterungsrückstellung im Basistarif
Personen die nach dem 01.01.2009 als Neuversicherte in die PKV gekommen sind haben generell die Möglichkeit bei einem Krankenkassenwechsel ihre Alterungsrückstellung mitzunehmen. Dies ist jedoch nur möglich wenn in den Basistarif einer anderen privaten Krankenversicherung gewechselt wird in dem man dann 18 Monate bleiben muss.
Für PKV-Bestandskunden die innerhalb der Wechselfrist (1. Halbjahr 2009) in den Basistarif eines anderen Versicherungsunternehmens gewechselt sind gilt dies ebenso. Die angesammelten Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarif werden zur neuen Krankenversicherung übertragen.
Neukunden können leichter wechseln
Für Neukunden ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung einfacher. Sie können künftig zwischen einem "normalen" PKV-Tarif mit Risikoprüfung und dem PKV Basistarif wählen. Der Wechsel zwischen den Tarifen innerhalb der eigenen PKV oder zu einem anderen PKV-Anbieter ist ebenfalls möglich.
Bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung können Neukunden die nach dem 01.01.2009 in die PKV eingetreten sind Alterungssrückstellungen zum neuen Anbieter mitnehmen. Die Höhe der Alterungsrückstellung wird bei einem Wechsel nach einem feststehenden Verfahren berechnet.
Jahresarbeitsentgeltgrenzen
Die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze werden jährlich angepasst:
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